Was wir machen.

Forderungsüberwachung und -management.
Auf Wunsch überwachen wir Ihre offenen Forderungen schon von dem Moment an, in dem eine Rechnung Ihr Haus verlässt. Schön, wenn Ihre Kunden Sie nicht im Stich lassen und alles innerhalb der vereinbarten Frist beglichen wird. Aber wenn eine Position mal überfällig sein sollte, werden Sie direkt informiert.

Professioneller Mahnservice.
Nach Rücksprache mit Ihnen leiten wir dann, sachlich und zuverlässig, entsprechende Schritte ein. Zunächst versenden wir in Ihrem Namen eine erste Mahnung - fristgerecht und juristisch korrekt. Ihnen bleiben diese oftmals unangenehmen Abläufe erspart, Sie konzentrieren sich derweil auf Ihr eigentliches Geschäft. Wichtig: Sie halten alle Fristen ein, ohne selbst zusätzlichen Aufwand zu haben. In den meisten Fällen werden offene Positionen an dieser Stelle beglichen. Leider gibt es aber auch Schuldner, die - aus verschiedensten Gründen - immer noch nicht zur Zahlung bereit sind. In diesen Fällen führen wir gegen säumige Schuldner das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Titulierung des Anspruchs durch. Dies beinhaltet dann einen Vollstreckungsbescheid und mindestens eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung.
Was unser Service Sie kostet.
Es ist schwierig, bezüglich der Kosten für jeden Fall im voraus zutreffende Angaben zu machen, da diese von vielen Faktoren abhängen, auf die wir keinen Einfluß haben (z.B. Gerichtskosten). Deshalb versuchen wir aber grundsätzlich, die mit unseren Bemühungen verbundenen Kosten bzw. Gebühren dem Verursacher aufzubürden - Ihrem Schuldner.
Mahnverfahren zum Pauschalpreis.
Was das gerichtliche Mahnverfahren anbelangt, haben wir als Anwälte die Möglichkeit, mit Ihnen Pauschalen hinsichtlich der Vergütung unserer Tätigkeit zu vereinbaren. Da wir diesen Bereich computergestützt stark automatisiert haben, können wir Ihnen geringe Pauschalen anbieten. Für das gerichtliche Mahnverfahren selbst haben wir eine sehr einfache Gebührenstruktur vorgesehen. Und alle übrigen Kosten machen wir, falls möglich, bei Ihrem Schuldner geltend.

Fragen kostet nichts!
Schildern Sie uns Ihren Fall, wir beraten Sie gerne und erarbeiten ein Konzept. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in der Kanzlei am Rheinkai. Rufen Sie uns an, wir vereinbaren gerne einen individuellen Termin.